Willkommen in Biesenhorst

Biesenhorst II befindet sich in Berlin-Karlshorst und grenzt an das Naturschutzgebiet ‚Biesenhorster Sand‘ sowie an weitere Kleingartenanlagen. Die Anlage umfasst 2,8 Hektar Grundfläche und bietet derzeit 300 Parzellen Platz. Damit ist Biesenhorst II die drittgrößte Kleingartenanlage des Stadtbezirkes Berlin-Lichtenberg.

Unsere Kleingartenanlage ist überwiegend elektrisch erschlossen. Zur Wasserversorgung verfügt fast jede Parzelle über einen eigenen Grundwasserbrunnen sowie über einen Nutzwasseranschluss über die vereinseigene Leitung.

Termine und Nachrichten

Herbstglühen auf dem Vereinsplatz

Wir feiern den Herbst mit grillen, chillen und dem Verkauf von selbstgemachten Produkten aus dem Garten oder vom Basteln zuhause. Kalte Getränke und Glühwein gibt es natürlich auch. Wer etwas Selbstgemachtes verkaufen möchte, meldet sich bitte vorab an: WhatsApp 0171-2687305 oder kontakt@kgv-biesenhorst-2.de. Wir stellen euch dann einen Tisch und Stuhl zur Verfügung.

Jetzt Zählerstand schicken!

Am 10. Oktober werden wir von 09:00-13:00 Uhr auf euren Parzellen vorbeischauen, um die Wasserstände abzulesen. Bitte seid in der Zeit vor Ort, damit wir nicht umsonst kommen. Alternativ schickt uns gerne bis Freitag, 9. Oktober ein Foto, auf dem der Zählerstand, die Zählernummer und die Verplombung am Wasserzähler zu sehen sind. Dazu nennt bitte euren Namen und eure Parzellennummer. Besten Dank vorab!

Kommt vorbei für gute Tipps!

Gartenfachberaterin Anke Friedel freut sich darauf, euch ein paar gute Tipps zur kleingärtnerischen Nutzung oder Gartengestaltung mit auf den Weg zu geben. Zum Beispiel zu folgenden Themen: historische und gärtnerische Besonderheiten eures Gartens im Biesenhorster Sand; Biogarten, Spezialkulturen, Gärtnern mit der Familie; essentielle Grundregeln für Bäume und Sträucher, Boden, Fruchtfolge, Komposthaufen, Dünger und Obstbaumschnitt. Plus natürlich alle Fragen, die ihr mitbringt!

Grünabfall entsorgen leichtgemacht

Nur für Mitglieder der KGA Biesenhorst II: Wie immer stehen die Container im Amselweg hinter dem Vereinsplatz und am Ende der Wiesengrundstraße beim Gewerbegebiet. Bitte denkt daran, dass wir keine dicken Äste annehmen können. Alles, was einen größeren Durchmesser als 10cm hat, darf nicht in den Container, da wir extra dafür bezahlen müssten.

Füchse in unserer Anlage

Wildtiere in Kleingartenanlagen sind nicht neu, aber in den letzten Jahren sind vermehrt Füchse bei uns zu sehen. Man muss keine Angst vor ihnen haben, aber man darf sie auch nicht füttern. Nach dem Landesjagdgesetz ist das Füttern von Wildtieren verboten und wird mit bis zu 5.000 Euro bestraft. Außerdem verlieren die Füchse durch das Füttern ihre Scheu vor den Menschen. Wie man mit Füchsen im Garten umgehen sollte, könnt ihr auf der Webseite des rbb Fernsehen nachlesen. Dafür einfach auf das Foto klicken.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Ihr möchtet regelmäßig alle wichtigen Neuigkeiten rund um unser Vereinsleben direkt in euer E-Mail-Postfach bekommen? Dann meldet euch zu unserem Newsletter an. Dieser wird nach Bedarf verschickt: einmal, zweimal oder kein Mal pro Monat. Kleiner Wermutstropfen: Bevor es losgeht, müsst ihr noch das Formular ausfüllen und uns dieses im Original zukommen lassen. 

Unser Vereinsplatz

Unser Vereinsplatz ist ein zentraler Treffpunkt und bietet viele tolle Möglichkeiten, sich mit Gartennachbarn und Gästen zu treffen und die Gemeinschaft zu pflegen.

Beim Frühlingserwachen, Sommer- und Kinderfest sowie beim Herbstglühen kommen wir zusammen, um miteinander zu feiern. Hier ein paar Bilder vom diesjährigen Frühlingserwachen. Unsere Festwiese bietet genügend Platz für Tische, Zelte, Hüpfburgen, Gulaschkanone und Grill.

Für private Feierlichkeiten kann unser Spartenheim von unseren Pächterinnen und Pächtern angemietet werden. Es bietet ca. 30 Personen Platz. Neben Tischen und Stühlen ist auch eine Küchenzeile mit ausreichend Geschirr vorhanden.  Auch Zelte und Bierzeltgarnituren stellen wir gegen ein geringes Entgelt zur Verfügung. ​​

Blick von einer Laubenterrasse in den Garten. Man sieht Blumen, Sträucher, Rasen, Hecke und im Hintergrund Bäume. Die Sonne scheint.

Kleingärtnerische Nutzung

Unsere Kleingartenanlage ist ein aktiver Erholungsort im Grünen. Wir ernten unser eigenes Obst und Gemüse, locken mit unseren Stauden, Blumen und Kräutern Bienen, Schmetterlinge und Käfer an und können auf unseren Parzellen wunderbar vom Alltagsstress entspannen.

Wer einen Kleingarten pachten kann, hat großes Glück, viele Freiheiten, aber auch ein paar Verpflichtungen. Diese sind im Bundeskleingartengesetz geregelt. Die wohl wichtigste Verpflichtung ist die kleingärtnerische Nutzung des Gartens​.

Unser Verein

Unsere Mitglieder

Unsere Mitglieder sind das Herzstück unseres Vereins. Sie sind jung und alt, klein und groß, erst seit kurzem oder gefühlt schon ewig dabei – aber sie alle haben eines gemeinsam: die Liebe zum Gärtnern. Unsere kleingärtnerische Gemeinschaft wird im Kleinen und Großen gepflegt: vom Schwatz mit dem Gartennachbarn über die gemeinsame Grillparty bis hin zum großen Sommer- und Kinderfest. 

Unser Vorstand

Der Vorstand kümmert sich um die Vereinsbelange und ist das Bindeglied zwischen den Mitgliedern und dem Bezirksverband der Gartenfreunde Lichtenbergs. Unser Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretenden, dem Hauptkassierer, der Kulturverantwortlichen, dem Arbeitsobmann, dem Verantwortlichen für Ökologie und Umwelt sowie der Schriftführerin. 

Unsere Parzellen

Aktuell befinden sich 300 Parzellen in unserer Kleingartenanlage. In ein paar Jahren dürften es noch mehr sein, da sehr große Parzellen beim Pächterwechsel in de Regel geteilt werden. Die durchschnittliche Größe beträgt zirka 400m2 – mehr als genug für Kräuter und Gemüse, Blumen und Stauden, Sträucher und Obstbäume, Wiese oder Rasen und die eigene Laube. 

Ein schwarz-weiß Foto der ehemaligen Zeppelinhalle, die Anfang des 20. Jahrhunderts auf dem Flugfeld Biesenhorst stand.

Unsere Geschichte

Gegründet wurde die Kleingartenanlage „Biesenhorst II“ e.V. im Jahr 1924 als gemeinnützige Siedlung. Ihr Name leitet sich von den Ortsteilen Biesdorf und Karlshorst ab. Die Siedlung wurde damals auf einem ehemaligen Flugfeld errichtet. Es gehörte zu einem Gelände, auf dem Wilhelm von Siemens 1907 mit dem Bau von Luftschiffen begonnen hatte. 

Dokumente

Ladet euch hier pdf-Dokumente herunter, die ihr sonst nur bei unseren Sprechstunden im Vereinsheim oder beim Bezirksverband der Gartenfreunde Lichtenbergs ausgehändigt bekommt. 

Gartenordnung

Die Gartenordnung ist die Basis unseres ‚Zusammenlebens‘ in Biesenhorst II und Teil jedes Pachtvertrags. In ihr sind Dinge wie die kleingärtnerische Nutzung, Zäune und Hecken, Nutzung von Wegen und Gemeinschaftsflächen, Kompostierung, Müllbeseitigung, Tierhaltung, Ruhe und Sicherheit geregelt.

Terminplan 2026

Unser Terminplan enthält alle Termine, die für das aktuelle Jahr geplant sind: von gemeinsamen Arbeitseinsätzen über besondere Events bis hin zu unseren traditionellen Festen auf dem Vereinsplatz. Am Besten gleich ausdrucken und aufhängen oder an zentraler Stelle speichern.

Mülltonnenregelung

Wer eine Mülltonne bestellen, abbestellen oder gegen eine kleinere/größere tauschen möchte, weiß dank dieser Regelung wie es geht. Darüber hinaus gibt es Hinweise zu den Stellplätzen und der Abholung.

Wasserordnung

In der Wasserordnung ist die sparsame, ordnungsgemäße und ehrliche Wasserverwendung geregelt. Dazu gibt es Hinweise zur Ablesung und Abrechnung, Zuständigkeiten, Kontrollen Haftung und ggf. notwendigen Sperrungen. 

Wer seine Rechnungen bequem per E-Mail erhalten und/oder den Vereins-Newsletter per E-Mail zugeschickt bekommen möchte, füllt bitte die Einwilligung aus und steckt sie unterschrieben in einen der Vereinsbriefkästen.

Wer eine abflusslose Abwassersammelgrube in seinen Garten einbauen möchte, muss dies beim Bezirksverband vorab beantragen und Unterlagen einreichen. Der Einbau darf erst erfolgen, wenn die Genehmigung vorliegt.

Bevor ihr etwas in eurem Garten baut, bedarf es der vorherigen Genehmigung durch den Bezirksverband. Zum Antrag gehören diversen Bauunterlagen, die eingereicht werden müssen. Grundsätzlich darf in Kleingärten nur eine Baulichkeit von höchstens 24 qm Grundfläche vorhanden sein. 

Bevor ihr einen Waldbaum in eurem Garten fällt oder ihn beschneidet/beschneiden lasst, müsst ihr vorab die Genehmigung durch den Bezirksverband einholen. Obstbäume sind von dieser Regelung nicht betroffen. Diese dürft ihr ohne Genehmigung schneiden und fällen.   

Imkern ist ein schönes Hobby und gut für unsere Kleingärten, aber es gibt einige Regeln, die ihr kennen solltet, bevor ihr euch Bienenschwärme zulegt. Außerdem bedarf es der vorherigen Zustimmung des Grundstückseigentümers, in unserem Fall des Bezirksamtes. Zudem dürfen keine zusätzlichen Baulichkeiten oder Sichtschutzelemente angebracht werden. 

Unsere Satzung enthält die Ziele und Aufgaben des Vereins, Angaben zur Mitgliedschaft sowie zu Rechten und Pflichten der Mitglieder, Hinweise zur Mitgliederversammlung, zum Vorstand und zur Revisionskommission, zu den Wahlen und zur Finanzierung/Vergütung sowie zur Haftung und möglichen Auflösung des Vereins. 

Ihr könnt eure Parzelle entweder zum 31.5. oder zum 30.11. jeden Jahres kündigen. Bitte denkt an die Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist und reicht die Kündigung rechtzeitig beim Vorstand ein: entweder persönlich in den Vorstandssprechstunden oder per E-Mail oder Post bzw. Einwurf in den Vereinsbriefkasten. 

Man sieht einen gußeisernen Bogen, an dem eine Kletterpflanze blüht. Im Hintergrund sieht man mehrere Komposte.

Gartentipps

Unsere Gartenfachberaterin Anke Friedel unterstützt nicht nur Neupächterinnen und -pächter bei ihren ersten Gehversuchen im eigenen Garten, sondern hilft allen Gartenfreundinnen und -freunden zum Beispiel bei der Neuanlegung von Gemüse- und Staudenbeeten, bienenfreundlichen Wiesen oder beim Obstbaumschnitt.

In ihrem 10-Punkte-Plan gibt sie allen Interessierten Starthilfe in punkto Gartenkonzept, Pflanzen und Saatgut, Kompost, Dünger, Tiere im Garten, Fachwissen und Gemeinschaft. Lest mal rein oder fragt sie direkt nach Rat!

Die Geschichte der 'Schrebergärten'

Bereits im 19. Jahrhundert gab es ‚Armengärten‘, die der eigenen Versorgung mit Nahrungsmitteln dienen sollten. Der erste ‚Schreberplatz‘ wurde 1864 in Leipzig angelegt. Er sollte erst einmal nur zur Aktivität im Freien ermuntern. Aber bereits kurze Zeit später wurden kleine Flächen in Schulgärten umgewandelt. Als die Kinder einige Jahre später den Spaß an der Gartenarbeit verloren, nutzen die Eltern die Gärten, um Obst und Gemüse anzubauen. So entstand der erste ‚Schrebergarten‘ und die Idee wurde zur Bewegung.

1919 wurde der Vorläufer des heutigen Bundeskleingartengesetzes verabschiedet und 1921 wurde der erste nationale Kleingartenverband gegründet. Für die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner waren die Parzellen im Laufe der Geschichte vor allem Zufluchts- oder Rückzugsort. Heute dienen sie glücklicherweise vorwiegend der Erholung sowie dem Umwelt- und Naturschutz.